Die finanzielle Grundlage unserer Gemeinde
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan bilden das finanzielle Fundament unserer kommunalen Arbeit. Sie legen fest, welche Einnahmen und Ausgaben im jeweiligen Haushaltsjahr geplant sind, welche Investitionen umgesetzt werden können – und wie wir als Gemeinde unsere Aufgaben gegenüber Bürgerinnen und Bürgern finanzieren.
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemo) §§ 79 ff. festgelegt.
Was ist die Haushaltssatzung?
Was ist die Haushaltssatzung?
Die Haushaltssatzung ist eine rechtlich verbindliche Satzung, die jährlich vom Gemeinderat beschlossen wird. Sie enthält unter anderem:
- die Festsetzung des Gesamtbetrags der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt),
- die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen (Finanzhaushalt),
- ggf. die Höhe von Hebesätzen (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer),
- Verpflichtungsermächtigungen für künftige Ausgaben,
- den Stellenplan der Verwaltung.
Was ist der Haushaltsplan?
Was ist der Haushaltsplan?
Der Haushaltsplan konkretisiert die geplanten Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde. Er besteht meist aus zwei Teilen:
- Ergebnishaushalt: stellt alle laufenden Erträge und Aufwendungen dar (z. B. Steuereinnahmen, Personal- und Sachkosten).
- Finanzhaushalt: zeigt alle Ein- und Auszahlungen – insbesondere für Investitionen und Finanzierungsvorgänge.
Er dient als zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument der Verwaltung – und zeigt, wie wir unsere kommunalen Ziele in Einklang mit den vorhandenen finanziellen Mitteln umsetzen.
Warum ist das wichtig?
Warum ist das wichtig?
Ein solider Haushaltsplan ermöglicht es uns, nachhaltig zu wirtschaften, unsere Infrastruktur zu erhalten und notwendige Investitionen – etwa in Schulen, Straßen, Digitalisierung oder Klimaschutz – gezielt umzusetzen. Gleichzeitig schafft die öffentliche Darstellung des Haushalts Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle Bürgerinnen und Bürger.
Beteiligung und Einsicht
Beteiligung und Einsicht
Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich über den Haushaltsplan zu informieren. Nach dem Gemeinderatsbeschluss wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht und der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme im Rechnungsamt des Eschbacher Rathauses bereit.

