Formulare der Gemeindeverwaltung
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Auswahl von Formularen der Gemeindeverwaltung bereit.
Bürgerbüro
Wohnsitzanmeldung
Wohnsitzanmeldung
Zur Wohnsitzan- oder ummeldung müssen Sie persönlich im Rathaus erscheinen oder einer anderen Person eine formlose Vollmacht ausstellen. Allenfalls muss der Personalausweis im Original vorgelegt werden. Zudem müssen Sie die vom Eigentümer der Wohnung/ des Hauses eine Wohnungsgeberbestätigung mitbringen (der Miet- oder Kaufvertrag ist nicht ausreichend!).
Wohnunsgeberbetätigung (PDF-Dokument, 45,02 KB, 04.09.2025)
Elektronische Wohnsitzan- und ummeldung:
Hinweisblatt zur elektronischen Wohnsitzan- und ummeldung (PDF-Dokument, 94,55 KB, 04.09.2025)
Reisepass- und Personalausweisantrag
Reisepass- und Personalausweisantrag
Beantragung eines neuen Ausweisdokuments:
- Sie müssen zur Beantragung persönlich erscheinen.
- Sie benötigen ein aktuelles biometrisches Passbild das einen Data-Matrix-Codes (QR-Code) enthält. Das können Sie beispielsweise bei einem Fotografen oder in einem Drogeriemarkt anfertigen lassen.
- Sie müssen Fingerabdrücke, eine eigenhändige Unterschrift sowie die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
Aholung des neuen Ausweisdokuments:
- Sie werden per SMS oder Mail informiert, ab wann Sie das Dokument bei uns in der Gemeindeverwaltung abholen können.
- Sie können dieses persönlich abholen oder einer Volljährigen Person eine Vollmacht ausstellen.
- Das alte Ausweisdokument ist unbedingt mitzubringen. Dieses wird entweder entwertet oder von uns vernichtet.
- Alternativ können Sie bei der Beantragung des Ausweisdokumentes auch den kostenpflichtigen Direktversand zu Ihnen nach Hause wählen.
Besonderheiten bei Kindern:
- Bei der Beantragung müssen beide Elternteile anwesend sein oder Sie bevollmächtigen ein Elternteil (hier ist eine Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers vorzulegen). Bei alleinigem Sorgerecht muss die Sorgerechtserklärung vorgelegt werden.
- Das Kind muss bei der Beantragung ebenfalls anwesend sein.
- Kinder ab 10 Jahren müssen eine eigenhändige Unterschrift abgeben.
- Kinder ab 6 Jahren müssen Fingerabdrücke abgeben.
Informationen zu Digitalen Lichtbildern (PDF-Dokument, 119,91 KB, 04.09.2025)
Hinweisblatt zum Direktvrsand von Personalausweisen (PDF-Dokument, 125,84 KB, 04.09.2025)
Unterschriftsblankett (PDF-Dokument, 55,02 KB, 04.09.2025)
Vollmacht zur Abholung eines Ausweisdokuments (PDF-Dokument, 96,55 KB, 04.09.2025)
Wann ist mein neuer Ausweis fertig?
Egal ob Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte - mit der ASA-Ausweisauskunft können Sie ganz bequem von Zuhause aus den aktuellen Status Ihres Antrags verfolgen. Öffnen Sie einfach den
Link zur ASA-Ausweisauskunft und tragen Sie dort Ihr Geburtsdatum, die Seriennummer und die Ausweisart ein. Die Seriennummer erhalten Sie bei der Antragstellung.
Bauamt
Grundbucheinsichtsstelle - Grundbuchabschrift
Grundbucheinsichtsstelle - Grundbuchabschrift
Die Gemeinde Eschbach hat eine eingerichtete Grundbucheinsichtsstelle. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht in das Grundbuch genommen werden bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Um Einsicht oder einen Auszug zu beantragen füllen Sie das folgende Formular aus und senden Sie es mit einer Kopie Ihres Lichtbildausweises der Gemeindeverwaltung Eschbach zu. Die Grundbuchabschrift wird Ihnen per E-Mail oder per Post zugesandt. Alternativ können Sie persönlich im Rathaus die Grundbuchabschrift beantragen.
Antrag auf Grundbuchabschrift (PDF-Dokument, 104,28 KB, 02.09.2025)
Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
- usw.
sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.
Das für Eschbach zuständige Amtsgericht:
Amtsgericht Emmendingen
Grundbuchamt
Liebensteinstraße 2
79312 Emmendingen
Telefonnummer: 07641 96587-600
Faxnummer: 07641 96587-603
Zur Website
Niederschlagswassergebühr - Anzeige einer privaten Zisterne
Niederschlagswassergebühr - Anzeige einer privaten Zisterne
Die Berücksichtigung einer privaten Zisterne bei der Bemessung der Niederschlagswassergebühr erfolgt nach § 40a Nr. 4 der Abwassersatzung der Gemeinde Eschbach.
Ändern sich die versiegelte, abflusswirksame Fläche, der Versiegelungsgrad oder die an Zisternen angeschlossene Fläche des Grundstücks um mehr als 5 m², ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen.
Gemeindekasse
SEPA-Lastschriftmandat
SEPA-Lastschriftmandat
Steueramt
Hundesteuer
Hundesteuer
Kindertageseinrichtungen
Kinderkrippe St. Anna
Kinderkrippe St. Anna
Anmeldeformular (PDF-Dokument, 179,35 KB, 26.08.2025)
Das ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular ist bei der Gemeindeverwaltung Eschbach abzugeben.
Kindergarten Arche Noah
Kindergarten Arche Noah
Anmeldeformular (PDF-Dokument, 187,81 KB, 26.08.2025)
Das ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular ist bei der Gemeindeverwaltung Eschbach abzugeben.
Weitere Formulare und detaillierte Informationen zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf unserm Bürgerserviceportal.

