Neue Baugebiete
Hier wächst Ihr neues Zuhause
Auf dem Grundstück Flst. 5901 soll ein neues Baugebiet "Mühlematten II" entstehen. Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.10.2025 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Mühlematten II“ aufzustellen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Mühlematten II“ wird die Entwicklung eines Wohngebiets angestrebt.
Verfahrensstand / Zeithorizont
- Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 10.07.2025 der Verlängerung des städtebaulichen Vertrags zugestimmt.
- Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 23.10.2025 beschlossen:
- Aufstellung des Bebauungspland und der örtlichen Bauvorschriften „Mühlematten II“,
- Den vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Mühlematten II“ zustimmend zur Kenntnis genommen,
- Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbach hat die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
- Am 26.02.2026 wird der Gemeinderat über einen Antrag zur Optimierung der vorgesehen Bebauung beraten.
Für Grundstücke, Bauplätze o. ä. können Sie sich derzeit noch nicht bewerben. Sie werden aber über die einzelnen Verfahrensschritte unter dieser Rubrik und auch in unserem Mitteilungsblatt über Neuerungen informiert.
Weitere Baugebiete werden derzeit nicht ausgewiesen und es stehen derzeit auch keine freien Bauplätze zur Verfügung.


