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Luftaufnahme einer dichten Wohnsiedlung mit vielen Häusern, Straßen und Grünflächen.
Luftaufnahme eines Kita-Geländes mit mehreren Gebäuden, darunter ein modernes, helles Gebäude und ein älteres, traditionelles Haus. Umgeben von Feldern und Gewächshäusern.

Herzlich willkommenin Eschbach

Naturschutz & Biotope

Geschützte Biotope - wertvolle Lebensräume unter besonderem Schutz

Biotope sind Lebensräume, in denen bestimmte Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Einige dieser Lebensräume sind so ökologisch bedeutsam und gleichzeitig so gefährdet, dass sie unter gesetzlichen Schutz gestellt wurden – man spricht dann von geschützten Biotopen.

Geschützte Biotope beherbergen oft seltene oder bedrohte Arten, die auf ganz bestimmte Standortbedingungen angewiesen sind. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur biologischen Vielfalt, zum Klimaschutz und zur Wasser- und Luftreinhaltung. Gleichzeitig sind sie oft Rückzugsorte in einer zunehmend vom Menschen beeinflussten Landschaft.

Die untere Naturschutzbehörde hat im Jahr 2000 für das Gemeindegebiet Eschach die besonders geschützten Gebiete erfasst und in Listen und Karten eingertragen. 


Digitale und interaktive Biotopenkarte
Hier gelangen Sie zur digitalen und interaktiven Biotopenkarte der LUBW. 

Weitere Informationen zum Natur- und Landschaftschutz erhalten Sie direkt bei der LUBW. 

Was bedeutet der Schutz?

Geschützte Biotope dürfen nicht zerstört, erheblich beeinträchtigt oder dauerhaft verändert werden. Eingriffe wie Bebauung, Trockenlegung oder intensive Nutzung sind in der Regel verboten oder nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Ziel ist es, diese Lebensräume langfristig zu erhalten oder – wo nötig – wiederherzustellen.

Was kann man selbst tun?

  • Keine Pflanzen oder Tiere entnehmen
  • Auf den Wegen bleiben und Tiere nicht stören
  • Müll vermeiden und keine Abfälle hinterlassen
  • Schutzmaßnahmen unterstützen oder sich engagieren

Was ist verboten?

Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der besonders geschützten Biotope führen können sind gesetzlich verboten. 

Die untere Naturschutzbehörde kann Ausnahmen zulassen, wenn überwiegende Gründe des Gemeindwohls dies erfordern, keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung der Lebensstätten gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu erwarten sind oder wenn durch Ausgleichsmaßnahmen ein gleichwertiges Biotop geschaffen wird. 

Was ist erlaubt?

Zulässig sind Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Biotope erforderlich sind. 

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