Bebauungspläne und Rechtspläne der Gemeinde Eschbach
Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der von Städten und Gemeinden aufgestellt wird. Er regelt, wie ein bestimmtes Gebiet genutzt und bebaut werden darf– z. B. ob dort Wohnhäuser, Gewerbebauten oder öffentliche Einrichtungen entstehen dürfen. Demnach dienen Bebauungspläne eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Sie sorgen dafür, dass neue Bauvorhaben sich gut in die Umgebung einfügen, dass Infrastruktur funktioniert und dass die Interessen von Anwohnern, Umwelt und Stadtentwicklung berücksichtigt werden.
Die Aufstellung erfolgt durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde im Rahmen eines gesetzlich geregelten Verfahrens.
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Am Heitersheimer Weg
Am Heitersheimer Weg
Bebauungsplan v. 16.12.1983 (PDF-Dokument, 3,86 MB, 04.09.2025)
Änderungssatzung v. 11.04.1994 (PDF-Dokument, 738,21 KB, 04.09.2025)
Änderungssatzung v. 06.10.2011 (PDF-Dokument, 711,51 KB, 04.09.2025)
Rechtsplan I (PDF-Dokument, 2,60 MB, 04.09.2025)
Rechtsplan II (PDF-Dokument, 4,40 MB, 04.09.2025)
Ergänzungssatzung Heitersheimer Weg
Ergänzungssatzung v. 09.02.2023 (PDF-Dokument, 1,87 MB, 04.09.2025)
Belange des Umweltschutzes (PDF-Dokument, 1,89 MB, 04.09.2025)
Rechtsplan der Ergänzungssatzung (PDF-Dokument, 187,26 KB, 04.09.2025)
Hinterm Dorf
Hinterm Dorf
Die Bauvorschriften zum Baugebiet "Hinterm Dorf" wurden 1958 als Polizeiverordnung erlassen. Durch die Novellierung der Landesbaurdnung am 28.11.1983 hatte dies zur Folge, dass die als Polizeiverordnung erlassene Bauvorschriften zu Bebauungsplänen außer Kraft getreten sind. Im Konkreten bedeutet dies, dass die damals erlassene Polizeiverordnung nicht mehr wirksam ist. Es gelten lediglich die zeichnerischen Pläne.
Kreuzleäcker "Gewerbegebiet"
Kreuzleäcker "Gewerbegebiet"
Winkelmatten
Winkelmatten
Bebauungsplan

