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Luftaufnahme einer dichten Wohnsiedlung mit vielen Häusern, Straßen und Grünflächen.
Luftaufnahme eines Kita-Geländes mit mehreren Gebäuden, darunter ein modernes, helles Gebäude und ein älteres, traditionelles Haus. Umgeben von Feldern und Gewächshäusern.

Herzlich willkommenin Eschbach

Baulastenverzeichnis

Baulasten und deren Verzeichnis

Das Baulastenverzeichnis enthält öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten und sich auf dessen Nutzung oder Bebaubarkeit auswirken können. Baulasten werden von Eigentümern eines Grundstücks gegenüber der Baurechtsbehörde erklärt und in das Baulastenverzeichnis der Gemeinde übernommen.

Eine Baulast kann beispielsweise dazu erforderlich sein, die Erschließung eines Grundstücks zu sichern, Abstandsflächen nachzuweisen oder die Zufahrt und Zugänglichkeit für ein Grundstück zu gewährleisten.

Nicht jede für ein Grundstück relevante Einschränkung ist unmittelbar aus dem Grundbuch ersichtlich. Baulasten sind grundsätzlich nicht im Grundbuch eingetragen, sondern werden im Baulastenverzeichnis geführt.

Vor dem Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie kann es daher sinnvoll sein, zu prüfen, ob Baulasten bestehen. Sie können unter Umständen Einfluss auf die geplante Bebauung, die Nutzung des Grundstücks oder den Wert einer Immobilie haben.

Einsichtnahme ins Baulastenverzeichnis der Gemeinde Eschbach

Zur Einsicht müssen Sie ein berechtigtes Interesse (i. d. R. Eigentümer oder mit Vollmacht) nachweisen. 

Reichen Sie Ihre Anfrage bequem per Mail bei der Gemeinde ein. 

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