Städtebauförderung
durch das Landessanierungsprogramm (LSP)
Das Landessanierungsprogramm (LSP) ist ein Förderinstrument des Landes Baden-Württemberg zur Unterstützung von Städten und Gemeinden bei der städtebaulichen Erneuerung. Ziel ist es, lebendige Ortskerne zu erhalten, städtebauliche Missstände zu beseitigen und Wohn- sowie Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.
Unter anderem werden im Rahmen des LSP die Mondernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, Verbesserung des Wohnumfeldes. Stärkung der Ortszentren oder die Neuordnung und Wiedernutzung brachliegender Flächen.
Fördermittel können sowohl von Kommunen als auch von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern beantragt werden, wenn ihre Immobilien im ausgewiesenen Sanierungsgebiet liegen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen zur Zielerreichung der städtebaulichen Erneuerung beitragen.
Ortskern I
Ortskern I
Im Jahr 2008 bemühte sich die Gemeinde um eine neue Antragstellung zur städtebaulichen Erneuerung. Anlass dafür war der Erwerb des historischen Castells sowie angrenzender Flächen durch die Gemeinde. Damit eröffnete sich die Chance, mithilfe eines Städtebauförderprogramms eine attraktive und lebendige Ortsmitte zu gestalten. Ziel war es, den historischen Ortskern zu bewahren und gleichzeitig durch neue Nutzungen Gemeinschaftseinrichtungen und kulturelle Treffpunkte zu schaffen. Ein ansprechend gestaltetes Ortszentrum sollte sich zu einem beliebten und erlebbaren Mittelpunkt der Gemeinde entwickeln, mit dem sich die Bürgerinnen und Bürger identifizieren können. In diesem Zusammenhang leistet die städtebauliche Erneuerung einen wichtigen Beitrag zum gemeinschaftlichen Zusammenleben in der Gemeinde.
Das Sanierungsgebiet „Ortskern I“ in Eschbach umfasst das Gebiet im Bereich des Ortskerns, beginnend im Osten beim Rathaus beidseitig der Hauptstraße, der Kirche St. Agnes, teilweise die Bebauung der Gartenstraße und Bergstraße, im Süden durch die Bebauung der Gartenstraße, Bahnlinie und Bergstraße, im Westen durch den Friedhof und die Pfarrkirche, durch die Bebauung Bahnhofstraße und des Mattenweges bis zur Alemannenhalle, im Norden durch die Bebauung der Hauptstraße und der Belchenstraße.
Abgrenzungsplan Ortskern I (PDF-Dokument, 759,17 KB, 02.09.2025)
Die städtebaulichen Defizite lagen vor allem in der Gebäudesubstanz sowie einem strukturellen Mangel und erforderten ein lenkendes Eingreifen der Gemeinde Eschbach. Einige vorhandene charakteristische Hofanlagen galt es zu erhalten und zu qualitätvollen und gut nutzbaren Anwesen zu entwickeln.
Für die städtebauliche Erneuerung eignete sich in besonderer Weise die Durchführung eines Sanierungsverfahrens mit dem Instrumentarium des besonderen Städtebaurechts des Baugesetzbuchs im Rahmen der Städtebauförderungsprogramme.
Im Jahr 2010 wurde die Gemeinde Eschbach in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Mit Hilfe der bereitgestellten Fördermittel konnten gezielt die notwendigen Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu zählt die Erneuerung der kommunalen Infrastruktur mit dem Castell (Rathaus), Erneuerung der Kinderkrippe St. Anna und des Kindergartens Arche Noah sowie der Alemannenhalle, die Schaffung von öffentlichen Fußwegen sowie die Erneuerung privater Gebäude.
Zeitlicher Ablauf:
- 01.01.2010 Programmaufnahme LSP
- 24.06.2010 Einleitungsbeschluss über vorbereitende Untersuchungen
- 14.10.2010 Satzung über die Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (GR-Beschluss)
- 04.11.2010 Bekanntmachung der Sanierungssatzung
- 16.05.2024 Vorstellung des Schlussberichts im Gemeinderat und Aufhebung der Sanierungssatzung
Nutzungskonzept / Maßnahmenplan:
Ausgehend von der Grobanalyse und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der gemäß § 141 BauGB durchgeführten vorbereitenden Untersuchung wurde der Maßnahmenplan für das Sanierungsgebiet aufgestellt. Dieses Konzept wurde während der Durchführungsphase der Sanierung im Wesentlichen beibehalten.
Die möglichst rasche Behebung der genannten städtebaulichen Missstände wurden durch die folgenden Sanierungsziele, welche im Rahmen der Satzung durch den Gemeinderat beschlossen wurden, begegnet:
- Schaffung eines Dienstleistungszentrums mit barrierefreiem Zugang zum „Eschbacher Castell“
- Aufwertung Ortskern, Attraktivitätssteigerung, Versorgung der Bevölkerung
- Förderung des Gemeinschaftslebens (u. a. Gewölbekeller Castell, Haus der Vereine, Heimatmuseum)
- Beseitigung von Missständen in der Bausubstanz und Ausstattung der Gebäude (z. B. energetische Verbesserung Kindergarten)
- Verbesserung der Erschließungssituation im Bereich der Bahnlinie und angrenzender Flächen
Durchgeführte Maßnahmen:
1. Ordnungsmaßnahmen
- Umgestaltung des Straßenraums und Freiflächen Kirchweg, Bergstraße und Bahnunterführung
- Verbreiterung des Fußwegs Bahnhofstraße
- Fußweganlage im Bereich Castell und Dorfbach
- Umgestaltung des Castellplatzes
- Private Abbruchmaßnahmen
2. Baumaßnahmen
- Erneuerung der Kinderkrippe St. Anna
- Erneuerung und Erweiterung des Kindergartens Arche Noah
- Erneuerung des Castells
- Erneuerung der Alemannenhalle
Impressionen Maßnahmen Ortskern I:

















Ortskern II
Ortskern II
Die Gemeinde Eschbach hat im Herbst 2024 den Antrag zur Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung für den Bereich „Ortskern II“ gestellt. Dem Antrag wurde vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zugestimmt und der Gemeinde Eschbach wurde eine Zuwendung zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern II“ im Rahmen der Städtebauförderung zugesagt.
Als erster Schritt sind für das vorgesehene Gebiet die vorbereitenden Untersuchungen und, in deren Rahmen, die Einholung von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 139 BauGB im Sinne des § 141 BauGB durchzuführen. Danach kann die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgen.
Abgrenzungsplan der Gebietsgrenzen (PDF-Dokument, 2,59 MB, 27.08.2025)
Öffentliche Bekanntmachung v. 07.08.2025 (PDF-Dokument, 857,43 KB, 02.09.2025)
Die Sanierungsgesellschaft KommunalKonzept mbH wurde mit den vorbereitenden Untersuchungen beauftragt. Derzeit werden die im Sanierungsgebiet befindlichen Eigentümer, Mieter und Pächter eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils mittels Fragebogen befragt sowie die Träger öffentlicher Belange angehört.

