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Herzlich willkommenin Eschbach

Kommunale Wärmeplanung

Eine moderne Ortsentwicklung denkt weiter: Sie plant nicht nur neue Wohn- und Gewerbeflächen, sondern berücksichtigt auch, wie Energie künftig nachhaltig, sicher und bezahlbar bereitgestellt werden kann. Die kommunale Wärmeplanung ist dabei ein zentrales Instrument für den Klimaschutz und die Lebensqualität vor Ort.

Unsere Gemeinde nimmt diese Herausforderung aktiv an – und geht dabei gemeinsam mit der Stadt Heitersheim und der Gemeinde Ballrechten-Dottingen im sogenannten "Konvoi-Verfahren" vor. Durch diese interkommunale Zusammenarbeit können Synergien genutzt, Planungsprozesse effizient gestaltet und regionale Lösungen entwickelt werden, die über die Gemeindegrenzen hinaus wirken.

Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung beinhaltet vier Elemente:

  • Die Durchführung einer Bestandsanalyse,
  • die Erstellung einer Potenzialanalyse,
  • die Aufstellung eines Zielszenarios,
  • die Entwicklung einer Wärmewendestrategie.

Ziel ist ein klarer, langfristiger Fahrplan, wie unsere Wärmeversorgung Schritt für Schritt klimaneutral werden kann – unter Berücksichtigung technischer Machbarkeit, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und sozialer Verträglichkeit.

So leisten wir als Gemeinde unseren Beitrag zur Wärmewende – und gestalten die Energiezukunft aktiv und gemeinsam.

Wichtig zu wissen: Die Wärmeplanung dient der Orientierung und ist kein Bauprojekt – die Gemeinde selbst wird kein eigenes Wärmenetz bauen. Vielmehr sollen Potenziale aufgezeigt und die Grundlage für mögliche zukünftige Projekte geschaffen werden – auch in Zusammenarbeit mit Energieversorgern, privaten Initiativen oder Unternehmen.

Aber was ist eine kommunale Wärmeplanung?

Mit dem Instrument der kommunalen Wärmeplanung können Städte und Gemeinden Strategien zum langfristigen Umbau der Wärmeversorgung entwickeln. Das Ziel ist hierbei, im Jahr 2040 die Klimaneutralität im Wärmesektor zu erreichen. Dafür bietet der kommunale Wärmeplan eine strategische, umsetzungsorientierte Handlungsgrundlage.

Warum eine kommunale Wärmeplanung (im Konvoi)?

Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg gilt nach § 27 KSG BW das Zieljahr 2040 für die klimaneutrale Wärmeversorgung. Gleichzeitig besteht insbesondere im Bereich der Wärmewende großer Handlungsbedarf. Hier müssen parallel zwei Dinge geschehen: Zum einen muss der Wärmebedarf reduziert werden und zum anderen muss der verbleibende Wärmebedarf auf klimaneutrale Weise gedeckt werden. Um diese Ziele zu erreichen, wurde das Instrument der kommunalen Wärmeplanung eingeführt.

Laut § 27 KSG BW sind Gemeinden in Baden-Württemberg mit über 20.000 EW zur Wärmeplanung verpflichtet.

Auf Bundesebene wird aktuell die Einführung einer bundesweiten Verpflichtung zur Wärmeplanung diskutiert. Laut dem vom Bundeskabinett beschlossenen Referentenentwurf soll diese Pflicht für alle Kommunen, unabhängig von der Größe, gelten. Für Kommunen unter 10.000 EW soll lediglich die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens bestehen (insbesondere reduzierter Kreis der Beteiligten). Laut Referentenentwurf werden Kommunen die Möglichkeit haben, dieser Pflicht zu entgehen, wenn bis zum 01.01.2024 ein Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung vorliegt und der Wärmeplan bis zum 30.06.2026 abgeschlossen ist. Inwiefern die bundesweite Verpflichtung von Ausgleichszahlungen der Länder begleitet wird, ist aktuell noch unklar. Diese Inhalte entstammen dem Referentenentwurf und sollen noch in diesem Jahr vom Bundesrat beschlossen werden.

Über das Landesförderprogramm der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung haben Kommunen aktuell noch die Möglichkeit, von einer Förderung in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben zu profitieren. Dabei haben Gemeinden die Möglichkeit, die Wärmeplanung gemeinsam in Konvois mit benachbarten Gemeinden durchzuführen. Auf Basis der bestehenden vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit Heitersheim und Ballrechten-Dottingen wurde eine gemeinsame Wärmeplanerstellung in Form eines solchen Konvois angegangen.

Dadurch können Synergien sowohl bei der Organisation der Wärmeplanerstellung, als evtl. auch bei der gemeinsamen Nutzung von (Ab)Wärmequellen gehoben werden.

Damit werden die Wärmeplanung sowie die anschließende Umsetzung der Wärmepläne für alle Gemeinden kostengünstiger und effizienter.

Das Land hat ergänzend zur Förderung regionale Beratungsstellen zur unabhängigen Beratung der Kommunen bei der Wärmeplanung initiiert. Für den Bereich Südlicher Oberrhein wurde damit die Energieagentur Regio Freiburg betraut.

Inhalte der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung durchläuft folgende Projektschritte:

  1. Bestandsanalyse
  2. Potenzialanalyse
  3. Aufstellung eines Zielszenarios für 2040, mit Zwischenzielen für 2030
  4. Kommunale Wärmewendestrategie, die im Gemeinderat beschlossen wird

Im vierten Schritt werden zudem fünf Maßnahmen entwickelt, die nach Fertigstellung des Maßnahmenplans innerhalb von fünf Jahren begonnen werden müssen.

Insgesamt entsteht ein gemeinsamer Wärmeplan, in dem auf die einzelnen Kommunen eingegangen wird, damit jede Kommune auch separat mit dem Wärmeplan weiterarbeiten kann. Es werden auch einzelne Maßnahmen für jede Kommune festgelegt.

Der Entwurf des Gesetzes für die Wärmeplanung auf Bundesebene sieht zudem die Pflicht zur Fortschreibung der Wärmepläne vor. Nach jetzigem Kenntnisstand sind die Kommunen bei der Fortschreibung aber nicht an ihren ursprünglichen Konvoi gebunden, sondern können ihren Wärmeplan losgelöst von den anderen Kommunen fortschreiben.

Um eine erfolgreiche Umsetzung des Wärmeplans zu ermöglichen, erfolgt die Erstellung in enger Abstimmung mit den Fachämtern und weiteren wichtigen Akteuren vor Ort.

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